Buchungsempfehlung des geldwerten Vorteils von E-Fahrzeugen
Buchungsempfehlung des geldwerten Vorteils von E-Fahrzeugen
23. Dezember 2020 Kommentare deaktiviert für Buchungsempfehlung des geldwerten Vorteils von E-FahrzeugenNunmehr steht eine unverbindliche Empfehlung zur Buchung des geldwerten Vorteils von E-Fahrzeugen aufgrund der unterschiedlichen Bemessungsgrundlagen für die Lohnsteuer und die Umsatzsteuer auf Basis des SKR 51 zur Verfügung.